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Feststellanlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen
Das Prinzip von Feststellanlagen ist ganz einfach: Im normalen Betriebsablauf werden Türen und Tore so lange offen gehalten bis ein zugehörige Rauchmelder ausgelöst wird. Dann schließt die Tür automatisch. So können Türöffnungen in Brandabschnitten, die laut Gesetzgeber mit Rauch- oder Feuerschutzabschlüssen verschlossen sein müssen, offen gehalten werden.
Die Anforderungen an Feststellanlagen für explosionsgefährdete Bereiche sind jedoch mehr als komplex. Vorschriftsmäßig und gemäß Herstellerspezifikation installiert erfüllen aufeinander abgestimmte Komplettlösungen namhafter Anbieter die vielfältigen Anforderungen am besten. Somit hat der Holzkeil - versicherungstechnisch nicht unbedingt die erste Wahl – endlich ausgedient.
Wir haben durch entsprechende Lehrgänge, verbunden mit den täglichen Erfahrungen, die erforderliche Expertise erworben.
Und wir sind befähigt Feststellanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wo bereits der kleinste Funke verheerende Folgen haben kann zu installieren und zu unterhalten.