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Prüfung von Türen und Toren
Jährlich wiederkehrende Prüfungen nach UVV ASR a 1.7
Kraftbetätigte Tore müssen mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Unsere Abnahmen erfolgen ausschließlich durch TÜV-zertifizierte Prüfer. Das Prüfprotokoll erhalten Sie nach der Prüfung. Darin sind die Prüfpunkte und deren Bewertung aufgeführt.
Der Prüfungsnachweis wird im Prüfbuch dokumentiert. Dieses Prüfbuch erhalten Sie bei der Inbetriebnahme/Übergabe der Toranlage. Wenn das Prüfbuch nicht (mehr) vorliegt, wird bei der ersten Prüfung ein neues Prüfbuch ausgestellt.
Schließkraftmessung
Nach UVV ASR a 1.7 (früher BGR232), DIN 18650, DIN 14677, DIBT, LBO und den gesetzlichen Grundlagen ist für Toranlagen die Messung der Schließkräfte erforderlich. Diese Messung erfolgt durch ein geeichtes, speziell für diesen Einsatzzweck entwickeltes Schließkraft-Messsystem. Zusammen mit den Prüfungsunterlagen wird das Messprotokoll als Nachweis in Ihrem Prüfbuch dokumentiert.
Wartung - Instandsetzung
Selbstverständlich: Für die durch uns gelieferten und installierten Tore übernehmen wir auch Wartung und Instandsetzung!
Für uns auch selbstverständlich: Beschaffung von allen Ersatzteilen für bei Ihnen eingesetzte Türen und Tore. Ohne wenn und Aber. Auch für 30 oder mehr Jahre alte Anlagen liefern wir die passenden Ersatzteile oder Weiterentwicklungen.
Nicht mehr ganz so selbstverständlich: Wir warten und reparieren alle Tortypen aller Hersteller. Da wir mit allen namhaften Herstellern zusammenarbeiten sichern wir auch bei Fremdfabrikaten die Versorgung mit Original-Ersatzteilen zu.